Bin ich pflichtteilsberechtigt?
Anspruch auf den Pflichtteil haben
Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Tod des Erblassers. Zu seinen Lebzeiten haben Pflichtteilsberechtigte noch keine Ansprüche.
Wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird, kann eine Entschädigung in Geld verlangen.