Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Brown Coffee Table on Green Area Rug

Gesamtrechtsnachfolge – Was bedeutet das?

Im deutschen Erbrecht ist die Gesamtrechtsnachfolge ein zentraler Begriff. Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen, das heißt alle vererblichen Rechte und Pflichten, automatisch auf die Erben über. Diese Nachfolge erfolgt ohne weitere Übertragungsakte, das Vermögen wird als Ganzes, einschließlich etwaiger Schulden, auf die Erben übertragen. Dies bezeichnet man als „Universalsukzession“.

hand, writing, pen

Keine Erbunwürdigkeit durch Blankotestament

Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 14. März 2024 (Az.: 24 U 152/22) wichtige Aspekte zur Erbunwürdigkeit und aufgrund von im Erbscheinsverfahren zugrunde gelegten Testamenten behandelt. In dem Fall ging es um die Frage, ob die Beklagte, die von den Klägern der Fälschung eines Testaments beschuldigt wurde, erbunwürdig ist und damit vom Erbe ausgeschlossen werden kann. Diese Entscheidung betont die hohen Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit und die Beweislast der Kläger.

Vollmachten im Erbfall einsetzen: Was Sie wissen sollten

Die Nachlassabwicklung ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts, der oft mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden ist. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen zu meistern, besteht in der Erteilung von Vollmachten, die über den Tod hinaus wirken. Solche trans- und postmortalen Vollmachten bieten sowohl Chancen als auch Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?

Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).

Fünf Fehler im Erbrecht – und wie Sie sie vermeiden können

Das Erbrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Fehler bei der Regelung der eigenen Erbfolge können weitreichende und oft unerwünschte Konsequenzen haben. In diesem Artikel beleuchten wir einige der schlimmsten Fehler im Erbrecht und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

Nach oben scrollen