OLG Hamm zur Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Die Unparteilichkeit der Richter ist ein zentraler Grundsatz des Rechtsstaats. Parteien eines Verfahrens haben das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn objektive Gründe vorliegen, die das Vertrauen in die Neutralität des Richters erschüttern. Dies gilt sowohl für hauptamtliche Richter als auch für ehrenamtliche Richter. Damit hat sich das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung zu einem ehrenamtlichen Richter eines Landwirtschaftsgerichts befasst.