Erbfolge klären

Nach einem Erbfall steht oft nicht sofort fest, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament? Ist es wirksam? Hat der Erblasser später etwas anderes verfügt? Bindet ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag? Solche Fragen entscheiden darüber, wer den Nachlass erhält, wer handeln darf und wer Ansprüche geltend machen kann.
Wir prüfen die Erbfolge sorgfältig und erklären klar, worauf es ankommt. Dabei werten wir Testamente, Erbverträge, frühere Verfügungen, Familienverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge aus. Wir prüfen auch, ob Zweifel an der Echtheit, der Form, der Auslegung oder der Testierfähigkeit bestehen.
Wenn Streit entsteht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren, gegenüber anderen Beteiligten und – wenn nötig – vor Gericht. Dabei handeln wir zielgerichtet, behalten die Rechtslage im Blick und ergreifen die taktisch sinnvollen Schritte.
Wir sorgen für Klarheit. Sie sollen wissen, wo Sie rechtlich stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Position wirksam durchsetzen können.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat am 5. Juni 2024 eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Wirksamkeit eines Widerrufs von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament befasst (Az.: 6 W 56/24). Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein solcher Widerruf wirksam wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2024 ein Urteil gefällt, das Klarheit über die Rechte und Pflichten von Vor- und Nacherben bei der Verwaltung eines Nachlasses schafft (Az.: IV ZR 288/22). Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, wie mit der Vorerbschaft umgegangen werden muss und unter welchen Bedingungen ein Schadensersatzanspruch der Nacherben bestehen kann.
Wenn ein Mensch verstirbt und eine Verfügung von Todes wegen hinterlässt, sei es ein Testament oder einen Erbvertrag, kommt es zur sogenannten Testamentseröffnung. Dieser Vorgang ist ein wichtiger Schritt im Erbfall, da er Klarheit über den letzten Willen des Verstorbenen bringt. In diesem Beitrag erklären wir, wie eine Testamentseröffnung abläuft und was dabei zu beachten ist.
Das Thüringer Oberlandesgericht hat am 25. März 2024 eine wichtige Entscheidung zum Erbrecht getroffen (Az.: 6 W 22/24). Diese Entscheidung befasst sich mit den Folgen, die eine Wiederverheiratung auf die Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Testaments haben kann. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich eine Wiederverheiratungsklausel auf die Erbfolge auswirkt.
Oft wenden sich Mandanten an uns, die nach einer Niederlage in der ersten Instanz den Rechtsanwalt wechseln und in Berufung gehen möchten. Wenn wir ein entsprechendes Mandat annehmen, gehen wir so vor: