Löschung eines Nacherbenvermerks und Führung des Unrichtigkeitsnachweises
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 13. Juni 2024 (Az.: 20 W 47/24) eine entscheidende Klarstellung zur Führung des Unrichtigkeitsnachweises im Zusammenhang mit der Löschung eines Nacherbenvermerks getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags und die Grenzen des grundbuchrechtlichen Verfahrens bei der Prüfung der Wirksamkeit von Erbausschlagungen.