Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

FG München: Keine Verbindlichkeit des Nacherben aus unwirksamer Verfügung des Vorerben über die Vorerbschaft

Das Finanzgericht München (FG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom Januar 2024 klargestellt, dass Nachlassverbindlichkeiten, die durch unwirksame Vermächtnisanordnungen des Vorerben entstehen, nicht beim Nacherben abzugsfähig sind (Urteil vom 17. Januar 2024 – 4 K 379/21). Dieser Fall behandelt insbesondere die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vermächtnisse und die damit verbundene Frage, ob der Nacherbe belastet werden kann, wenn der Vorerbe zivilrechtlich unwirksame Vermächtnisanordnungen getroffen hat.

Wie läuft ein Klageverfahren ab?

Ein Zivilprozess kann komplex und langwierig sein. Umso wichtiger ist es, den Ablauf eines Klageverfahrens zu kennen und sich entsprechend vorzubereiten – unabhängig davon, ob Sie als Kläger oder Beklagter am Verfahren beteiligt sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wesentlichen Schritte eines typischen Klageverfahrens und was dabei zu beachten ist.

Wann hat eine Berufung Aussicht auf Erfolg?

Wenn das erstinstanzliche Urteil anders ausgefallen ist als erhofft, stellt sich die Frage, ob eine Berufung sinnvoll ist. Die Berufung kann nur Erfolg haben, wenn einer der im Gesetz genannten Berufungsgründe vorliegt: die fehlerhafte Rechtsanwendung, unrichtige Tatsachenfeststellungen oder neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel. Nachfolgend werden die relevanten Gründe näher erläutert, um Ihnen eine Vorstellung zu vermitteln, wann eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat.

OLG München zur Anfechtung eines Testaments wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.

Nach oben scrollen