Erbfolge klären

Wir legen Testamente und Erbverträge aus und klären, ob sie unwirksam sind, z.B. wegen Formverstößen, Testierunfähigkeit oder Verstößen gegen Bindungen aus Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten. Wir vertreten Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren.

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Ehegatte testierunfähig – gemeinschaftliches Testament unwirksam

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine weit verbreitete Methode, mit der Ehegatten gemeinsam ihre Vermögensnachfolge regeln. Doch was passiert, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr testierfähig ist? Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem aktuellen Beschluss vom 14. März 2024 (Az.: 6 W 106/23) klargestellt, dass ein gemeinschaftliches Testament in einem solchen Fall unwirksam ist. Diese Entscheidung verdeutlicht die erheblichen rechtlichen Risiken, die mit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments verbunden sind, wenn die Testierfähigkeit eines der Ehegatten in Frage steht.

Vollmachten über den Tod hinaus helfen bei der Nachlassabwicklung

Vollmachten spielen eine wichtige Rolle in der Nachlassabwicklung. Sie gewährleisten, dass der Nachlass unmittelbar nach dem Tod des Erblassers verwaltet werden kann, ohne dass Erben oder Testamentsvollstrecker zunächst ihre Legitimation nachweisen müssen. Besonders in Situationen, in denen es auf eine schnelle Handlungsfähigkeit ankommt, wie zum Beispiel bei der Verwaltung von Bankkonten oder der Durchführung dringender rechtlicher Schritte, können solche Vollmachten entscheidend sein.

Grundbuchberichtigung im Erbfall

Im Erbfall kann die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung sind entbehrlich, wenn sich die Erbfolge eindeutig aus einer Eröffnungsniederschrift nebst eröffneter notariell beurkundeter Verfügung von Todes wegen ergibt. Doch manchmal ergeben sich Komplikationen, die trotz vorhandener notarieller Urkunde einen Erbschein erforderlich machen. In drei aktuellen Entscheidungen haben sich das OLG Frankfurt, das Kammergericht Berlin und das OLG Schleswig mit Fragen zur Grundbuchberichtigung befasst. Die Entscheidungen zeigen, dass die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge und die Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuchverfahren hoch sind.

Welches Ehegüterstatut gilt bei internationalen Erbfällen?

In internationalen Erbfällen ist die Frage nach dem anzuwendenden Ehegüterstatut oft entscheidend für die Erbfolge. Dies ist besonders relevant, wenn Ehegatten unterschiedlicher Nationalitäten in verschiedenen Ländern gelebt haben oder ihre Ehe in einem anderen Land geschlossen haben. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Brandenburg und Köln haben in aktuellen Entscheidungen unterschiedliche Konstellationen solcher internationaler Erbfälle behandelt und dabei wesentliche Kriterien für die Bestimmung des Ehegüterstatuts hervorgehoben.

Erbausschlagung anfechten ist schwierig

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 14. August 2024 (Az.: 8 W 102/23) entschieden, dass die Anfechtung einer Erbausschlagung nur dann wirksam ist, wenn der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses tatsächlich kausal für die Ausschlagung war. Kausal bedeutet, es muss davon auszugehen sein, dass ohne den Irrtum die Erbschaftsausschlagung unterblieben wäre. Der Beschluss beleuchtet wichtige Aspekte der Erbausschlagung und der Möglichkeiten, diese später anzufechten.

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