Erbfolge klären

Nach einem Erbfall steht oft nicht sofort fest, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament? Ist es wirksam? Hat der Erblasser später etwas anderes verfügt? Bindet ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag? Solche Fragen entscheiden darüber, wer den Nachlass erhält, wer handeln darf und wer Ansprüche geltend machen kann.
Wir prüfen die Erbfolge sorgfältig und erklären klar, worauf es ankommt. Dabei werten wir Testamente, Erbverträge, frühere Verfügungen, Familienverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge aus. Wir prüfen auch, ob Zweifel an der Echtheit, der Form, der Auslegung oder der Testierfähigkeit bestehen.
Wenn Streit entsteht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren, gegenüber anderen Beteiligten und – wenn nötig – vor Gericht. Dabei handeln wir zielgerichtet, behalten die Rechtslage im Blick und ergreifen die taktisch sinnvollen Schritte.
Wir sorgen für Klarheit. Sie sollen wissen, wo Sie rechtlich stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Position wirksam durchsetzen können.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Die Auslegung eines Testaments ist ein komplexer Prozess, der darauf abzielt, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln und umzusetzen. Dabei müssen verschiedene Grundsätze und Methoden beachtet werden, um Missverständnisse zu vermeiden und den Willen des Erblassers bestmöglich zu respektieren.
Die Ausschlagung einer Erbschaft ist ein mächtiges Instrument im Erbrecht, das nicht nur dazu dient, unliebsame Nachlässe abzulehnen, sondern auch gezielt zur Steueroptimierung eingesetzt werden kann. Durch eine taktische Ausschlagung können Erben die Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Dieser Beitrag erklärt, wie die taktische Ausschlagung funktioniert und in welchen typischen Situationen sie besonders sinnvoll ist.
Das Erbrecht für landwirtschaftliche Betriebe unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen. Hintergrund ist das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe als wirtschaftliche Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung durch Erbteilung zu verhindern. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Regelungen, die den Übergang von Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben betreffen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 die Frage behandelt, ob die Erblasserin eine Vor- und Nacherbschaft oder lediglich ein Nießbrauchsvermächtnis angeordnet hatte (Az. 14 U 144/23). Welche Rechte und Pflichten ergeben sich bei einer Vor- und Nacherbschaft, und was bedeutet ein Nießbrauchsvermächtnis?
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn eine Person verstirbt, ohne in einem Testament oder Erbvertrag Erbeinsetzungen oder Enterbungen verfügt zu haben. In diesem Fall bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer Erbe wird und zu welchem Anteil. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Verwandte und den Ehepartner des Verstorbenen.