Erbfolge klären

Wir legen Testamente und Erbverträge aus und klären, ob sie unwirksam sind, z.B. wegen Formverstößen, Testierunfähigkeit oder Verstößen gegen Bindungen aus Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten. Wir vertreten Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren.

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Gray and White House

Pflichtteil trotz Pflichtteilsstrafklausel

In manchen Testamenten findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der das Kind den Pflichtteil nach dem länger lebenden Elternteil verliert, wenn es nach dem zuerst verstorbenen Elternteil den Pflichtteil beansprucht. Doch die Klausel greift nicht in allen Fällen, und oft kann es sinnvoll sein, den Pflichtteil trotz der Klausel geltend zu machen.

BGH zum notariellen Nachlassverzeichnis: Erbe muss meist persönlich beim Notar erscheinen

Verlangt der Pflichtteilsberechtigte, dass der Erbe ein Nachlassverzeichnis durch einen Notar ermitteln und aufnehmen lässt, muss der Erbe den Notar beauftragen. Außerdem muss er bei der Ermittlung und Aufnahme des Nachlasses persönlich mitwirken. Dazu gehört, dass der Erbe in der Regel persönlich beim Notar erscheinen und Auskunft geben muss.

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