Erbfolge klären

Nach einem Erbfall steht oft nicht sofort fest, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament? Ist es wirksam? Hat der Erblasser später etwas anderes verfügt? Bindet ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag? Solche Fragen entscheiden darüber, wer den Nachlass erhält, wer handeln darf und wer Ansprüche geltend machen kann.

Wir prüfen die Erbfolge sorgfältig und erklären klar, worauf es ankommt. Dabei werten wir Testamente, Erbverträge, frühere Verfügungen, Familienverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge aus. Wir prüfen auch, ob Zweifel an der Echtheit, der Form, der Auslegung oder der Testierfähigkeit bestehen.

Wenn Streit entsteht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren, gegenüber anderen Beteiligten und – wenn nötig – vor Gericht. Dabei handeln wir zielgerichtet, behalten die Rechtslage im Blick und ergreifen die taktisch sinnvollen Schritte.

Wir sorgen für Klarheit. Sie sollen wissen, wo Sie rechtlich stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Position wirksam durchsetzen können.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Einziehung eines Erbscheins und der Grundsatz von Treu und Glauben

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 29. Mai 2024 (Aktenzeichen: 10 W 76/23) entschieden, dass die Einziehung eines Erbscheins nach 30 Jahren einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB darstellen kann, wenn die Einziehung von der Person betrieben wird, die den Erbschein selbst beantragt hatte.

OLG Hamm und OLG Oldenburg: Wer ist für Erbschein zuständig – Rechtspfleger oder Richter?

Die Frage, ob im Erbscheinsverfahren der Rechtspfleger oder der Richter zuständig ist, wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen und die konkrete Verfahrenslage beeinflusst. In zwei aktuellen Entscheidungen – des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm und des OLG Oldenburg – wurden wichtige Grundsätze zur funktionellen Zuständigkeit in Erbscheinsverfahren festgelegt.

Nachlass sichern beim Streit über die Erbfolge

Ein Erbfall kann schnell zu einem Streit über die Erbfolge führen, insbesondere wenn Unklarheit über die Berechtigung der Erben besteht oder mehrere Personen Ansprüche erheben. Um sicherzustellen, dass der Nachlass in einem solchen Fall nicht veruntreut oder gefährdet wird, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, den Nachlass zu sichern.

Löschung eines Nacherbenvermerks und Führung des Unrichtigkeitsnachweises

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 13. Juni 2024 (Az.: 20 W 47/24) eine entscheidende Klarstellung zur Führung des Unrichtigkeitsnachweises im Zusammenhang mit der Löschung eines Nacherbenvermerks getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags und die Grenzen des grundbuchrechtlichen Verfahrens bei der Prüfung der Wirksamkeit von Erbausschlagungen.

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