Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Erbausschlagung anfechten ist schwierig

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 14. August 2024 (Az.: 8 W 102/23) entschieden, dass die Anfechtung einer Erbausschlagung nur dann wirksam ist, wenn der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses tatsächlich kausal für die Ausschlagung war. Kausal bedeutet, es muss davon auszugehen sein, dass ohne den Irrtum die Erbschaftsausschlagung unterblieben wäre. Der Beschluss beleuchtet wichtige Aspekte der Erbausschlagung und der Möglichkeiten, diese später anzufechten.

Gefahren der lenkenden Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Besonders kompliziert wird es, wenn eine sogenannte „lenkende Ausschlagung“ vorgenommen wird – das heißt, wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird, um den Erbteil einer bestimmten Person zukommen zu lassen. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München verdeutlicht die rechtlichen Fallstricke und Gefahren einer solchen Strategie.

Gewöhnlicher Aufenthaltsort beim Umzug eines Demenzkranken

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am 22. Juli 2024 (Az.: 14 W 50/24) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes eines Erblassers befasst, der seinen Lebensabend in einem Pflegeheim im Ausland verbrachte. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für Nachlassverfahren mit Auslandsbezug.

Beschränkung der Testierfreiheit durch Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 30. April 1993 (Az.: 2 Wx 58/92) eine grundlegende Entscheidung zur Beschränkung der Testierfreiheit durch wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Auslegung und die Bindungswirkung solcher Testamente und bietet wichtige Erkenntnisse für Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln möchten.

Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichen Testamenten

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 30. Januar 2024 (Az.: 33 Wx 191/23 e) in einem wegweisenden Beschluss zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments entschieden. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob die Einsetzung von Patenkindern als Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich ist und welche Auswirkungen dies auf die letztwilligen Verfügungen der Eheleute hat.

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