Erbfolge klären

Nach einem Erbfall steht oft nicht sofort fest, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament? Ist es wirksam? Hat der Erblasser später etwas anderes verfügt? Bindet ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag? Solche Fragen entscheiden darüber, wer den Nachlass erhält, wer handeln darf und wer Ansprüche geltend machen kann.

Wir prüfen die Erbfolge sorgfältig und erklären klar, worauf es ankommt. Dabei werten wir Testamente, Erbverträge, frühere Verfügungen, Familienverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge aus. Wir prüfen auch, ob Zweifel an der Echtheit, der Form, der Auslegung oder der Testierfähigkeit bestehen.

Wenn Streit entsteht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren, gegenüber anderen Beteiligten und – wenn nötig – vor Gericht. Dabei handeln wir zielgerichtet, behalten die Rechtslage im Blick und ergreifen die taktisch sinnvollen Schritte.

Wir sorgen für Klarheit. Sie sollen wissen, wo Sie rechtlich stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Position wirksam durchsetzen können.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Vollmachten über den Tod hinaus helfen bei der Nachlassabwicklung

Vollmachten spielen eine wichtige Rolle in der Nachlassabwicklung. Sie gewährleisten, dass der Nachlass unmittelbar nach dem Tod des Erblassers verwaltet werden kann, ohne dass Erben oder Testamentsvollstrecker zunächst ihre Legitimation nachweisen müssen. Besonders in Situationen, in denen es auf eine schnelle Handlungsfähigkeit ankommt, wie zum Beispiel bei der Verwaltung von Bankkonten oder der Durchführung dringender rechtlicher Schritte, können solche Vollmachten entscheidend sein.

Grundbuchberichtigung im Erbfall

Im Erbfall kann die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung sind entbehrlich, wenn sich die Erbfolge eindeutig aus einer Eröffnungsniederschrift nebst eröffneter notariell beurkundeter Verfügung von Todes wegen ergibt. Doch manchmal ergeben sich Komplikationen, die trotz vorhandener notarieller Urkunde einen Erbschein erforderlich machen. In drei aktuellen Entscheidungen haben sich das OLG Frankfurt, das Kammergericht Berlin und das OLG Schleswig mit Fragen zur Grundbuchberichtigung befasst. Die Entscheidungen zeigen, dass die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge und die Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuchverfahren hoch sind.

Welches Ehegüterstatut gilt bei internationalen Erbfällen?

In internationalen Erbfällen ist die Frage nach dem anzuwendenden Ehegüterstatut oft entscheidend für die Erbfolge. Dies ist besonders relevant, wenn Ehegatten unterschiedlicher Nationalitäten in verschiedenen Ländern gelebt haben oder ihre Ehe in einem anderen Land geschlossen haben. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Brandenburg und Köln haben in aktuellen Entscheidungen unterschiedliche Konstellationen solcher internationaler Erbfälle behandelt und dabei wesentliche Kriterien für die Bestimmung des Ehegüterstatuts hervorgehoben.

Erbausschlagung anfechten ist schwierig

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 14. August 2024 (Az.: 8 W 102/23) entschieden, dass die Anfechtung einer Erbausschlagung nur dann wirksam ist, wenn der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses tatsächlich kausal für die Ausschlagung war. Kausal bedeutet, es muss davon auszugehen sein, dass ohne den Irrtum die Erbschaftsausschlagung unterblieben wäre. Der Beschluss beleuchtet wichtige Aspekte der Erbausschlagung und der Möglichkeiten, diese später anzufechten.

Gefahren der lenkenden Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Besonders kompliziert wird es, wenn eine sogenannte „lenkende Ausschlagung“ vorgenommen wird – das heißt, wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird, um den Erbteil einer bestimmten Person zukommen zu lassen. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München verdeutlicht die rechtlichen Fallstricke und Gefahren einer solchen Strategie.

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