OLG München: Fiskalerbschaft und die Dürftigkeitseinrede – Auswirkungen auf die Hypothekenlöschung
Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 09.12.2024 – 19 U 1039/24 e) hat entschieden, dass die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB im Fall einer staatlichen Erbschaft die automatische Vereinigung von Eigentum und Grundpfandrecht nicht verhindert. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Löschungsanspruch eines nachrangigen Hypothekengläubigers im Rahmen einer Zwangsversteigerung.