Erbrechtliche Ansprüche

Wir unterstützen Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen, z.B., wenn es um den Pflichtteil geht, eine beeinträchtigende Schenkung, ein Vermächtnis, das Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben, die Nachlassabwicklung oder um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vollmacht.

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Das Zuziehungsrecht: Dabei sein ist alles

Dabei sein ist alles! Das gilt manchmal auch im Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben verlangen, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses dabei sein zu dürfen. Das Zuziehungsrecht, geregelt in § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, gibt dem Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit, die Erstellung des Verzeichnisses zu überwachen, dazu beizutragen, dass die Nachlasswerte vollständig erfasst sind, und die Qualität der Auskunft zu beurteilen.

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Lebensversicherungen im Erbfall: Was ist zu beachten?

Lebensversicherungen spielen im Erbfall eine zentrale Rolle, da sie oft einen wesentlichen Teil des Nachlasses ausmachen. Ihre erbrechtliche Behandlung wirft allerdings komplexe Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Verfügungsberechtigung, steuerliche Aspekte und die rechtliche Zuordnung der Versicherungssumme. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Erbschaft von Lebensversicherungen zu beachten sind.

Vollmachten im Erbfall einsetzen: Was Sie wissen sollten

Die Nachlassabwicklung ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts, der oft mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden ist. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen zu meistern, besteht in der Erteilung von Vollmachten, die über den Tod hinaus wirken. Solche trans- und postmortalen Vollmachten bieten sowohl Chancen als auch Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Notarielles Nachlassverzeichnis: Ablauf

Ein notarielles Nachlassverzeichnis bietet Pflichtteilsberechtigten eine verlässliche und detaillierte Übersicht über den Nachlass des Erblassers. Dabei unterscheidet es sich vom privaten Nachlassverzeichnis, das ein Erbe selbst erstellt, indem der Notar als neutrale Amtsperson für die Vollständigkeit und Korrektheit des Verzeichnisses sorgt. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Schritte und Anforderungen, die beim Verfahren zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu beachten sind.

Nachlassverzeichnis unvollständig: Welche Strafe droht?

Wenn Erben ein unvollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen und wichtige Vermögenswerte verschweigen, können sie sich strafbar machen. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht auf ein vollständiges und korrektes Nachlassverzeichnis. Bei Verstößen drohen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen.

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