Erbrechtliche Ansprüche

Ob Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkung oder Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben – wir unterstützen Sie bei allen erbrechtlichen Ansprüchen. Dazu zählen auch Fragen rund um Vollmachten, die Nachlassabwicklung und sämtliche damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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OLG München: Fiskalerbschaft und die Dürftigkeitseinrede – Auswirkungen auf die Hypothekenlöschung

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 09.12.2024 – 19 U 1039/24 e) hat entschieden, dass die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB im Fall einer staatlichen Erbschaft die automatische Vereinigung von Eigentum und Grundpfandrecht nicht verhindert. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Löschungsanspruch eines nachrangigen Hypothekengläubigers im Rahmen einer Zwangsversteigerung.

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OLG Naumburg: Keine Enterbung durch nachträgliche Sanktionen in einem gemeinschaftlichen Testament

Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 25.05.2023 – 2 U 98/22) hat entschieden, dass eine Erblasserin in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Erbeinsetzungen nicht durch eine nachträgliche sogenannte Sanktionsklausel einseitig ändern kann. Zudem stellte das Gericht klar, dass die testamentarische Zuweisung eines Hausgrundstücks an einen Miterben eine Teilungsanordnung nach § 2048 BGB darstellt und nicht als Vorausvermächtnis anzusehen ist.

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BGH zur Nachlassinsolvenz: Verkaufserlös als Teil der Insolvenzmasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 (IX ZR 119/23) eine grundlegende Entscheidung zur Frage getroffen, ob der Verkaufserlös aus einem Nachlassgegenstand zur Insolvenzmasse eines überschuldeten Nachlasses gehört. Der BGH stellte klar, dass ein solcher Erlös dann zur Nachlassinsolvenzmasse zählt, wenn der Erbe ihn strikt von seinem Eigenvermögen trennt und das Rechtsgeschäft objektiv der Verwaltung des Nachlasses dient.

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Bundesverfassungsgericht zur Haftungsbeschränkung für Erben: Schutz vor finanziellen Risiken

Mit dem Erbfall übernimmt der Erbe nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden. Ohne Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung haftet der Erbe mit seinem gesamten Privatvermögen für die Nachlassverbindlichkeiten. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 10.04.2024 – 1 BvR 1031/20) betont die Bedeutung der faktischen Trennung zwischen Nachlass und Eigenvermögen des Erben, wenn die Nachlassinsolvenz eröffnet wurde.

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OLG Bremen: Vertretung des Nacherben durch trans- oder postmortal Bevollmächtigte

Eine trans- oder postmortale Vollmacht kann dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse verleihen – aber reicht sie auch aus, um einen Nacherben zu vertreten? Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Bremen (Beschluss vom 19.12.2024 – 3 W 26/24). Das Gericht entschied, dass eine über den Tod hinausgehende Vollmacht nicht nur zur Vertretung des Vorerben, sondern auch zur Vertretung des Nacherben berechtigen kann – sofern dies durch Auslegung der Vollmacht nach §§ 133, 157 BGB bestätigt wird.

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