Wann Verhandlungen die Verjährung hemmen
Gerade im Erbrecht wird häufig „verhandelt“, statt sofort zu klagen: über Pflichtteilsansprüche, Auskunft, Wertermittlung, Vermächtnisse oder Ansprüche wegen beeinträchtigender Schenkungen. Zwei grundlegende Entscheidungen – des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf – zeigen, wann Verhandlungen die Verjährung hemmen und wann nicht.






