Erbrechtliche Ansprüche

Ob Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkung oder Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben – wir unterstützen Sie bei allen erbrechtlichen Ansprüchen. Dazu zählen auch Fragen rund um Vollmachten, die Nachlassabwicklung und sämtliche damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Testierwille: Auch eine „Bestätigung“ kann ein Testament sein

Manchmal zeigt sich der letzte Wille dort, wo man ihn am wenigsten erwartet. Das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 9. Oktober 2025, Az. 33 Wx 44/25) hat entschieden, dass selbst ein als Quittung formuliertes Schreiben ein wirksames Testament sein kann, wenn daraus der Testierwille eindeutig hervorgeht. Damit stärkt das Gericht die rechtliche Anerkennung von eigenhändigen, ungewöhnlich formulierten Schreiben als letztwillige Verfügung.

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Wie Gerichte die Echtheit eines Testaments prüfen – praktische Gewissheit statt naturwissenschaftlicher Sicherheit

Ob ein Testament tatsächlich vom Erblasser stammt, ist eine der häufigsten Streitfragen im Erbrecht. Zwei aktuelle Entscheidungen – des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 24.02.2025, Az. I-3 W 21/25) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 05.05.2025, Az. 3 W 80/24) – zeigen, wie Gerichte bei der Beweiswürdigung vorgehen: Maßgeblich ist der sogenannte Vollbeweis, also die persönliche Überzeugung des Richters von einer praktischen Gewissheit, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen.

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Lebensversicherung im Erbfall: Warum der Versicherer trotz Einwänden an die Bezugsberechtigten zahlen darf

Wer erbt, geht oft davon aus, dass die Versicherung die Todesfallleistung „an den Nachlass“ auszahlen müsse. Tatsächlich fließt das Geld bei wirksam eingeräumtem Bezugsrecht direkt an die benannte Person – und zwar grundsätzlich auch dann, wenn Erbinnen oder Erben die Zuwendung für unbegründet halten. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat dies jüngst bekräftigt und zugleich wichtige Leitplanken für Ausnahmen gesetzt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.03.2025, Az. 5 W 32/24).

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Randvermerk zur Vaterschaft reicht als Beweis – OLG Hamm erleichtert Pflichtteils-Stufenklagen

In vielen Pflichtteilsprozessen kommt es darauf an, dass die klagende Person „Abkömmling“ ist – ohne diesen Status gibt es weder Auskunft noch Zahlung. Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 21.11.2024, Az. 10 U 28/24) stärkt hier die Beweisführung: Die nachträgliche Eintragung der Vaterschaft per Randvermerk in der Geburtsurkunde genügt grundsätzlich, um die rechtliche Abstammung zu belegen. Für Stufenklagen ist das wegweisend, weil die Auskunftsstufe damit zügig durchsetzbar wird.

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Kostenentscheidung bei Stufenklagen – so verteilen Gerichte die Kosten nach Erledigung

Die Stufenklage ist im Erbrecht Alltag: Erst wird Auskunft über den Nachlass verlangt, gegebenenfalls die eidesstattliche Versicherung, am Ende die Zahlung des Pflichtteils. Häufig endet der Rechtsstreit nach erteilter Auskunft mit einer übereinstimmenden Erledigungserklärung. Dann stellt sich die Frage: Wer trägt die Kosten? Zwei aktuelle Entscheidungen geben klare Leitlinien.

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