Erbrechtliche Ansprüche

Wir unterstützen Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen, z.B., wenn es um den Pflichtteil geht, eine beeinträchtigende Schenkung, ein Vermächtnis, das Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben, die Nachlassabwicklung oder um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vollmacht.

Jetzt anrufen und Erstberatungstermin vereinbaren: 02131/718190

White Stairs Wallpaper

Pflichtteil effektiv durchsetzen: Pflichtteilsstufenklage

Die Pflichtteilsstufenklage ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Sie ermöglicht es dem Pflichtteilsberechtigten, nacheinander Auskunft über den Nachlass zu erhalten, die Richtigkeit dieser Auskunft zu überprüfen, den Nachlass bewerten zu lassen und schließlich den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Die Klage wird typischerweise in vier Stufen geführt: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Wertermittlung und Zahlung. Im Folgenden werden die einzelnen Stufen detailliert dargestellt.

Boy Sitting With Brown Bear Plush Toy on Selective Focus Photo

Minderjährige im Erbrecht: Was Sie wissen sollten

Minderjährige können im Erbrecht als Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer auftreten. Aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit und des besonderen Schutzes, den das Gesetz ihnen gewährt, gibt es jedoch spezielle Regelungen, die bei der Beteiligung Minderjähriger an einem Erbfall zu beachten sind.

Assorted-color Wall Paint House Photo

Ist der halbe Anteil halb soviel wert wie die ganze Immobilie?

Die Frage, ob ein hälftiger Miteigentumsanteil an einer Immobilie denselben Wert hat wie die Hälfte des Gesamtwerts der Immobilie, beschäftigt sowohl Gerichte als auch Erb- und Pflichtteilsberechtigte immer wieder. Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 09.03.2023 (Az.: 10 U 25/22) hierzu Stellung genommen und betont, dass ein solcher Anteil in der Regel einen niedrigeren Wert aufweist als der rechnerische Anteil am Gesamtwert der Immobilie. Dies hat insbesondere im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen erhebliche Auswirkungen.

Nach oben scrollen