BGH: Auskunftspflicht der Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten auch bei Testamentsvollstreckung
Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 15.01.2025 – IV ZR 166/24) hat entschieden, dass die Erben auch bei angeordneter Testamentsvollstreckung zur Auskunftserteilung gegenüber Pflichtteilsberechtigten verpflichtet sind. Die Auskunftspflicht nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB trifft die Erben persönlich und kann nicht auf den Testamentsvollstrecker abgewälzt werden.