Erbrechtliche Ansprüche

Ob Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkung oder Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben – wir unterstützen Sie bei allen erbrechtlichen Ansprüchen. Dazu zählen auch Fragen rund um Vollmachten, die Nachlassabwicklung und sämtliche damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Pflichtteilsentziehung meist unwirksam

Ist das Verhältnis zerrüttet, versuchen Eltern manchmal, ihren Kindern den Pflichtteil zu entziehen. Doch das geht nicht so einfach, wie ein Fall des OLG Saarbrücken zeigt.

Pflichtteil und Erbe trotz Pflichtteilsstrafklausel

Häufig bestimmen Eltern, dass ein Kind auch nach dem längerlebenden Ehegatten enterbt wird, wenn es nach dem zuerst versterbenden Ehegatten den Pflichtteil beansprucht. Doch eine solche Pflichtteilsstrafklausel greift nicht, wenn der Pflichtteil nach dem zuerst versterbenden Ehegatten erst beansprucht wird, nachdem der längerlebende Ehegatte ebenfalls verstorben ist.

Erbschaftsteuer auf Pflichtteilsansprüche

Schlechte Nachricht: Pflichtteilsansprüche unterliegen der Erbschaftsteuer. Gute Nachricht: Die Steuersätze sind niedrig und die Freibeträge sind hoch.

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