Erbrechtliche Ansprüche

Wir unterstützen Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen, z.B., wenn es um den Pflichtteil geht, eine beeinträchtigende Schenkung, ein Vermächtnis, das Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben, die Nachlassabwicklung oder um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vollmacht.

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Die neue Freundin

Vater hat sich von Mutter scheiden lassen und lebt mit seiner neuen Freundin zusammen. Durch Testament setzt er sie zur Alleinerbin ein. Seine drei Kinder machen ihre Pflichtteilsansprüche geltend.

Die Patchwork-Familie

Roland und Andrea heiraten. Sie haben je zwei Kinder aus vorherigen Ehen. Andrea bringt hohes Vermögen in die Ehe mit Roland. In einem Testament setzen sich Roland und Andrea gegenseitig zu Erben ein.

Liebes Kind, böses Kind

Witwe Wilma lebt in einem Haus mit ihrem Sohn Fritz und dessen Ehefrau. Ihr weiterer Sohn Hans beobachtet, wie sein Bruder Fritz immer mehr Einfluss auf die Mutter Wilma nimmt. Die Brüder haben ein zunehmend schlechtes Verhältnis zueinander. Darunter leidet auch das Verhältnis zwischen Hans und Mutter Wilma.

Das Berliner Testament

Vater und Mutter haben ein sogenanntes Berliner Testament errichtet. Darunter versteht man ein Testament von Ehegatten, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen und für den Tod des zweiten von ihnen ihre Kinder.

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