Die neue Freundin
Vater hat sich von Mutter scheiden lassen und lebt mit seiner neuen Freundin zusammen. Durch Testament setzt er sie zur Alleinerbin ein. Seine drei Kinder machen ihre Pflichtteilsansprüche geltend.
Wir unterstützen Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen, z.B., wenn es um den Pflichtteil geht, eine beeinträchtigende Schenkung, ein Vermächtnis, das Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben, die Nachlassabwicklung oder um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vollmacht.
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Vater hat sich von Mutter scheiden lassen und lebt mit seiner neuen Freundin zusammen. Durch Testament setzt er sie zur Alleinerbin ein. Seine drei Kinder machen ihre Pflichtteilsansprüche geltend.
Roland und Andrea heiraten. Sie haben je zwei Kinder aus vorherigen Ehen. Andrea bringt hohes Vermögen in die Ehe mit Roland. In einem Testament setzen sich Roland und Andrea gegenseitig zu Erben ein.
Witwe Wilma lebt in einem Haus mit ihrem Sohn Fritz und dessen Ehefrau. Ihr weiterer Sohn Hans beobachtet, wie sein Bruder Fritz immer mehr Einfluss auf die Mutter Wilma nimmt. Die Brüder haben ein zunehmend schlechtes Verhältnis zueinander. Darunter leidet auch das Verhältnis zwischen Hans und Mutter Wilma.
Vater und Mutter haben ein sogenanntes Berliner Testament errichtet. Darunter versteht man ein Testament von Ehegatten, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen und für den Tod des zweiten von ihnen ihre Kinder.
Ist die vom Erbe erteilte Auskunft über den Nachlass unvollständig, stehen dem Pflichtteilsberechtigten weitere Recht zu. Je nach Situation kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe die Auskunft ergänzt, ihre Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt versichert oder dass ein Notar das Nachlassverzeichnis aufnimmt.