Erbrechtliche Ansprüche

Wir unterstützen Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen, z.B., wenn es um den Pflichtteil geht, eine beeinträchtigende Schenkung, ein Vermächtnis, das Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben, die Nachlassabwicklung oder um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vollmacht.

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Pflichtteil bei Immobilie im Nachlass

Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, ist ihr Wert bei der Pflichtteilsberechnung einzubeziehen. Es kommt auf den Marktwert zum Stichtag Todestag an. Diesen Wert muss der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten durch einen Sachverständigen ermitteln lassen, auf Kosten des Nachlasses.

Wie kann ich den Pflichtteil einklagen?

Zahlt der Erbe den Pflichtteil nicht oder verweigert er die geschuldeten Auskünfte über den Nachlass, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch einklagen.

Schon alles verschenkt

Hat der Erblasser sein Vermögen vor seinem Tod verschenkt, können Pflichtteilsberechtigte durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch ihren Anteil am Geschenk einfordern.

Wie wirken sich Schenkungen auf meinen Pflichtteil aus?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bezieht Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers in den Pflichtteil mit ein. Hat der Erblasser an seinen Ehegatten geschenkt oder unter Nießbrauchs- oder Rückforderungsvorbehalten, können sogar noch weiter als zehn Jahre zurück liegende Schenkungen einbezogen werden.

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