Erbrechtliche Ansprüche

Nach einem Erbfall stehen oft Ansprüche im Raum. Ein Pflichtteil wurde nicht gezahlt. Ein Vermächtnis bleibt unerfüllt. Ein Erbe gibt keine Auskunft. Ein Miterbe hat Geld erhalten, eine Immobilie genutzt oder Nachlassgegenstände an sich genommen. Oder es herrscht Streit zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker. Für Betroffene ist dann schwer zu erkennen, welche Rechte bestehen und wie sie durchgesetzt werden können.

Wir prüfen, welche erbrechtlichen Ansprüche Sie haben, gegen wen sie sich richten und wie sie sich beziffern lassen. Dabei geht es häufig um Auskunft, Nachlassverzeichnisse, Belege, Wertermittlung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Vermächtnisse, Herausgabeansprüche oder Ansprüche unter Miterben.

Nicht jeder Anspruch lässt sich sofort berechnen. Oft muss zuerst geklärt werden, was zum Nachlass gehört, welche Schenkungen der Erblasser gemacht hat und welche Werte anzusetzen sind. Wir ordnen die Unterlagen, stellen die richtigen Fragen und sagen klar, welche Schritte rechtlich und taktisch sinnvoll sind.

Wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind, setzen wir sie konsequent durch. Wir fordern Auskunft, setzen Fristen, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Sie sollen nicht darauf angewiesen sein, dass andere Beteiligte freiwillig handeln. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu klären, zu berechnen und wirksam geltend zu machen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

OLG Düsseldorf: notarielles Nachlassverzeichnis mit Zwangsgeld durchsetzen

Zurzeit setzen wir für eine pflichtteilsberechtigte Mandantin durch, dass sie von einer Erbin ein notarielles Nachlassverzeichnis erhält. Auf unseren Antrag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Zwangsgeld von 1.000,00 Euro gegen die Erbin festgesetzt (Beschluss vom 31.10.2016 – I-7 W 67/16).

SG Mainz: Sozialhilfeempfänger muss Pflichtteil geltend machen

Steht ausreichend Geld zur Auszahlung des Pflichtteils zur Verfügung, ist es keine besondere Härte, wenn der Sozialhilfeträger vom Pflichtteilsberechtigten erwartet, den Pflichtteil geltend zu machen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes.

Welche Auskünfte stehen dem Pflichtteilsberechtigten zu?

Erben sind verpflichtet, denjenigen, die bei gesetzlicher Erbfolge Erben geworden wären, es jedoch aufgrund anderslautender letztwilliger Verfügung nicht geworden sind, Auskünfte über Erblasser, Nachlassbestand, Nachlasswert und Schenkungen zu erteilen.

Wie hoch ist der Ehegattenpflichtteil?

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bei Ehegatten kommt es darauf an, in welchem Güterstand sie verheiratet sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lebenspartner entsprechend.

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