Gefahren der lenkenden Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Besonders kompliziert wird es, wenn eine sogenannte „lenkende Ausschlagung“ vorgenommen wird – das heißt, wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird, um den Erbteil einer bestimmten Person zukommen zu lassen. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München verdeutlicht die rechtlichen Fallstricke und Gefahren einer solchen Strategie.

Was ist eine lenkende Ausschlagung?

Bei einer lenkenden Ausschlagung handelt es sich um den Versuch, durch die bewusste Ausschlagung einer Erbschaft den Erbfall so zu lenken, dass der Erbteil einer bestimmten, bevorzugten Person zufällt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, um einem anderen Erben, etwa einem Elternteil oder Geschwisterkind, den gesamten Nachlass zu überlassen.

Die Entscheidung des OLG München

In dem vorliegenden Fall (Beschluss vom 10. Oktober 2023, Az. 31 Wx 189/21) hatte der einzige Sohn der Erblasserin die Erbschaft ausgeschlagen, in der Annahme, dass der Erbteil daraufhin seinem Vater, dem Ehemann der Erblasserin, zufallen würde. Der Sohn wollte damit erreichen, dass der Vater Alleinerbe wird. Allerdings stellte sich heraus, dass die Ausschlagung nicht den gewünschten Effekt hatte. Stattdessen kamen andere, gesetzliche Erben zweiter Ordnung ins Spiel.

Der Sohn versuchte daraufhin, seine Ausschlagung wegen Irrtums anzufechten, weil er falsch informiert gewesen sei und angenommen habe, dass der Vater automatisch Alleinerbe werde. Das OLG München stellte jedoch fest, dass es sich hierbei lediglich um einen unbeachtlichen Motivirrtum handele, der nicht zur Anfechtung berechtigt.

Ein Irrtum über die gesetzlichen Erbfolgeregelungen oder die Vorstellung, durch die Ausschlagung eine bestimmte Erbfolge lenken zu können, reichen nicht aus, um die Ausschlagung erfolgreich anzufechten. Dies verdeutlicht die Risiken einer lenkenden Ausschlagung: Falsche Annahmen über die Folgen der Ausschlagung können nicht ohne weiteres korrigiert werden, wenn sich herausstellt, dass die tatsächliche Erbfolge nicht den Erwartungen entspricht.

Rechtliche Beratung ist unverzichtbar

Die Entscheidung des OLG München zeigt eindrucksvoll, dass die Ausschlagung einer Erbschaft gut durchdacht und sorgfältig geprüft werden muss. Besonders bei einer lenkenden Ausschlagung ist die Gefahr groß, dass der gewünschte Effekt nicht eintritt und stattdessen unerwünschte rechtliche Konsequenzen folgen.

Es ist daher ratsam, vor einer solchen Entscheidung rechtlichen Rat einzuholen, um alle möglichen Folgen und Alternativen abzuwägen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Beratung und rechtlicher Unterstützung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre erbrechtlichen Wünsche rechtlich korrekt und sicher umgesetzt werden.

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