Das Höferecht stellt ein Sondererbrecht dar, das vor allem in landwirtschaftlich geprägten Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg Anwendung findet. Es regelt die Vererbung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die eine „Hofeigenschaft“ besitzen. Die Besonderheit dieses Rechtsgebiets liegt darin, dass der Hof ungeteilt an einen sogenannten Hoferben übergeht. Dies soll die Zersplitterung des landwirtschaftlichen Betriebes verhindern und seine Wirtschaftsfähigkeit für zukünftige Generationen sichern.
Zielsetzung und Rechtsentwicklung des Höferechts
Das Ziel des Höferechts ist es, landwirtschaftliche Betriebe als wirtschaftliche Einheit zu bewahren und die Existenzfähigkeit ländlicher Strukturen zu unterstützen. Diese Regelung entstand aus der Notwendigkeit, Betriebe vor der Aufteilung im Erbfall zu schützen, um eine wirtschaftliche Basis für den Hoferben und die Region zu gewährleisten. Der Bundesgerichtshof hat das Höferecht als ein Instrument zum Schutz landwirtschaftlicher Strukturen anerkannt und es verfassungsrechtlich als zulässig erklärt, da es im öffentlichen Interesse liegt.
Wesentliche Regelungen der Höfeordnung
Die Höfeordnung (HöfeO) sieht vor, dass ein Hof in seiner Gesamtheit an nur einen Nachfolger, den „Anerben“ oder Hoferben, vererbt wird. Dabei handelt es sich oft um denjenigen Nachkommen, der als besonders geeignet angesehen wird, den Betrieb weiterzuführen. Die übrigen Erben werden gemäß der Höfeordnung entweder mit einem Abfindungsanspruch bedacht oder verzichten im Vorfeld auf ihren Erbteil. Der Abfindungsanspruch ist dabei bewusst geringer als nach dem allgemeinen Erbrecht, um den Hoferben nicht zu belasten und die Erhaltung des Betriebes zu unterstützen.
Voraussetzungen und Verlust der Hofeigenschaft
Ein Betrieb kann nur dann nach Höferecht vererbt werden, wenn er eine bestimmte Mindestgröße und Ertragskraft aufweist und als „Hof“ im Grundbuch eingetragen ist. Sinkt der wirtschaftliche Wert unter einen bestimmten Schwellenwert oder wird der Betrieb nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, kann die Hofeigenschaft enden. In diesem Fall greifen die allgemeinen erbrechtlichen Bestimmungen und die Nachlassaufteilung erfolgt wie im bürgerlichen Erbrecht.
Bedeutung für die Praxis und Unterstützung durch unsere Kanzlei
Das Höferecht betrifft vor allem Familien mit landwirtschaftlichen Betrieben und erfordert eine gezielte Nachfolgeplanung. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um eine optimale erbrechtliche Lösung zu finden und den Betrieb generationsübergreifend zu sichern. Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten des Höferechts und zur Gestaltung einer möglichst konfliktfreien Übergabe an den Hoferben.