Nießbrauch beim Schenken und Erben: Ein effektives Gestaltungsinstrument

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 14. Oktober 2024 von Tobias Goldkamp

Der Nießbrauch ist eine besonders vielseitige rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, die häufig im Rahmen der Vermögensübertragung eingesetzt wird – sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall. Er bietet zahlreiche Vorteile, vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge und der Steueroptimierung.

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1. Was ist Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist ein beschränktes dingliches Recht, das es dem Nießbraucher ermöglicht, die Erträge eines Vermögensgegenstandes, meist einer Immobilie, zu nutzen, während das Eigentum bei einer anderen Person liegt. Der Nießbraucher hat das Recht, alle Nutzungen aus der Sache zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Dieses Recht wird häufig bei Schenkungen oder im Rahmen der Erbfolge vereinbart, um eine flexible Vermögensübertragung zu ermöglichen.

2. Nießbrauch in der vorweggenommenen Erbfolge

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, also bei Schenkungen zu Lebzeiten, wird häufig ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbart. Das bedeutet, dass der Schenker, meist die Eltern, eine Immobilie an die Kinder überträgt, sich jedoch das Recht vorbehält, die Immobilie weiter zu nutzen oder die Mieteinnahmen zu beziehen. Dadurch bleibt der Schenker wirtschaftlich abgesichert, während das Eigentum bereits auf die nächste Generation übergeht.

a) Steuerliche Vorteile

Ein zentraler Vorteil dieser Gestaltung liegt in der Reduzierung der Schenkungssteuer. Durch den Nießbrauchvorbehalt wird der steuerliche Wert der Schenkung gemindert, da der Wert des Nießbrauchs vom Wert der Immobilie abgezogen wird. Dies kann dazu führen, dass der Steuerfreibetrag nicht überschritten wird oder die Schenkungssteuer deutlich reduziert wird.

b) Absicherung des Schenkers

Der Nießbrauch bietet dem Schenker die Möglichkeit, weiterhin von der Immobilie zu profitieren, ohne Eigentümer zu bleiben. Das kann insbesondere im Alter sinnvoll sein, wenn die wirtschaftliche Absicherung im Vordergrund steht. Der Schenker bleibt flexibel: Er kann die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten und die Mieteinnahmen beziehen.

3. Nießbrauch im Erbrecht

Auch im Erbfall kann der Nießbrauch eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es darum geht, den Ehepartner abzusichern. Durch die Einräumung eines Nießbrauchs an Immobilien oder Unternehmensanteilen kann der überlebende Ehepartner die Erträge weiter nutzen, auch wenn das Eigentum bereits an die Kinder übergeht.

a) Vermächtnisnießbrauch

Eine beliebte Gestaltung ist der sogenannte Vermächtnisnießbrauch. Dabei wird dem Ehepartner das Recht eingeräumt, die Nutzungen eines bestimmten Vermögensgegenstandes, wie etwa einer Immobilie, zu erhalten, während die Kinder als Eigentümer eingesetzt werden. Diese Konstruktion verhindert eine sofortige Aufteilung des Nachlasses und sichert dem Ehepartner weiterhin Einkünfte.

b) Pflichtteilsergänzungsansprüche

Im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB spielt der Nießbrauch ebenfalls eine Rolle. Da der Wert des Nießbrauchs vom Wert des übertragenen Vermögensgegenstandes abgezogen wird, kann der Pflichtteilsergänzungsanspruch geringer ausfallen. Dies ist insbesondere bei großen Vermögenswerten von Vorteil, da dadurch die Belastung für die Erben gemindert wird.

4. Fazit

Der Nießbrauch ist ein äußerst flexibles und steuerlich vorteilhaftes Instrument zur Vermögensübertragung. Ob im Rahmen einer Schenkung zu Lebzeiten oder als Teil der erbrechtlichen Gestaltung – der Nießbrauch bietet zahlreiche Möglichkeiten, um eine wirtschaftliche Absicherung zu gewährleisten und gleichzeitig die steuerliche Belastung zu minimieren. Gerne helfen wir Ihnen, entsprechende Übertragungsverträge oder Testamente zu erstellen.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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