Antrag

OLG Hamm zur Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

Die Unparteilichkeit der Richter ist ein zentraler Grundsatz des Rechtsstaats. Parteien eines Verfahrens haben das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn objektive Gründe vorliegen, die das Vertrauen in die Neutralität des Richters erschüttern. Dies gilt sowohl für hauptamtliche Richter als auch für ehrenamtliche Richter. Damit hat sich das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung zu einem ehrenamtlichen Richter eines Landwirtschaftsgerichts befasst.

Einziehung eines Erbscheins und der Grundsatz von Treu und Glauben

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 29. Mai 2024 (Aktenzeichen: 10 W 76/23) entschieden, dass die Einziehung eines Erbscheins nach 30 Jahren einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB darstellen kann, wenn die Einziehung von der Person betrieben wird, die den Erbschein selbst beantragt hatte.

OLG Hamm und OLG Oldenburg: Wer ist für Erbschein zuständig – Rechtspfleger oder Richter?

Die Frage, ob im Erbscheinsverfahren der Rechtspfleger oder der Richter zuständig ist, wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen und die konkrete Verfahrenslage beeinflusst. In zwei aktuellen Entscheidungen – des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm und des OLG Oldenburg – wurden wichtige Grundsätze zur funktionellen Zuständigkeit in Erbscheinsverfahren festgelegt.

Einsichtnahme in Grundbuchakten durch Pflichtteilsberechtigte

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 15. Februar 2024 (Az.: 34 Wx 36/24 e) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Frage der Einsichtnahme in Grundbuchakten durch einen Pflichtteilsberechtigten befasst. Diese Entscheidung beleuchtet die Bedingungen, unter denen ein Pflichtteilsberechtigter ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Grundbuchakten geltend machen kann, um seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen.

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