auseinandersetzung

Erbrecht: Welches Gericht ist wofür zuständig?

Verstirbt ein Mensch, können auch rechtliche Fragen zu klären sein. Doch welches Gericht ist zuständig? Das hängt davon ab, worum es konkret geht. Amtsgericht Das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, ist als Nachlassgericht für sogenannte Nachlasssachen zuständig. Dazu gehört, Erklärungen über die Ausschlagung der Erbschaft und über die Anfechtung […]

Wie funktioniert die Zwangsvollstreckung in den Erbteil?

Die Zwangsvollstreckung in den Erbteil eines Miterben ist ein komplexes Thema, das insbesondere dann relevant wird, wenn ein Erbe Schulden hat und seine Gläubiger versuchen, auf dessen Erbanteil zuzugreifen. Die Pfändung eines Erbteils und dessen Verwertung unterliegen dabei speziellen gesetzlichen Regelungen. Pfändbarkeit des Erbteils Gemäß § 803 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann die Zwangsvollstreckung

Zu lange gewartet: Vermächtnisnehmer gehen leer aus

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Beschluss vom 30. April 2024 (Az.: 12 U 713/21) eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Verjährung von Vermächtnisansprüchen und der Beweislast im Erbrecht auseinandersetzt. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Erben und Vermächtnisnehmer. Hintergrund des Falls Die Parteien in diesem Fall stritten über Vermächtnisansprüche, die aus dem

Abwägung beim Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Am 17. Mai 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem vielbeachteten Fall (Az.: 13 U 118/10) entschieden, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks nicht gegeben sind. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Oktober 2019 (Az.: X ZR 48/17), in dem der BGH das ursprüngliche

Beeinträchtigende Schenkung an Miterben

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 22. Juni 2022 (Az.: 5 U 98/21) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Beeinträchtigung von Erbrechten durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Miterben getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grenzen von Schenkungen, die die Erbrechte anderer Miterben beeinträchtigen könnten, und die Möglichkeit der Rückforderung solcher Schenkungen nach § 2287

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