Pflichtteil nach Tod des zweiten Elternteils
Stirbt ein Elternteil, steht Kindern mindestens der Pflichtteil zu – eine Geldabfindung dafür, dass man nicht Erbe geworden ist, obwohl man es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wäre.
Stirbt ein Elternteil, steht Kindern mindestens der Pflichtteil zu – eine Geldabfindung dafür, dass man nicht Erbe geworden ist, obwohl man es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wäre.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 8. November 2023 (Az.: I-24 W 49/23) eine wegweisende Entscheidung zu den Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses getroffen. Diese Entscheidung klärt, unter welchen Bedingungen ein Nachlassverzeichnis als erfüllt gilt und welche Pflichten ein Notar bei der Erstellung hat.
Der Pflichtteilsberechtigte hat gem. § 2314 Abs. 1, S. 1 u. 3 BGB einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Grundbuch Einsicht nehmen. So bestimmt es § 12 Absatz 1 Satz 1 der Grundbuchordnung (GBO).
Hat der Mandant einen Anspruch auf Auskunftserteilung gem. § 2314 Abs. 1 BGB, stellt sich die Frage, wie mit der Ermittlung des Wertes eines im Nachlass vorhandenen Grundbesitzes im Interesse des Mandanten sinnvoll zu verfahren ist. In Betracht kommen die Aufforderung an den Gegner, ein Gutachten erstellen zu lassen, ein eigenes Gutachten zu erstellen oder ein Sachverständigengutachten über das selbständige Beweisverfahren anzufordern.