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Wann ist das Nachlassverzeichnis fertig?

Immer wieder stellen Pflichtteilsberechtigte die Frage, ob sie vom Erben verlangen können, das vorgelegte Nachlassverzeichnis noch einmal zu ergänzen oder zu berichtigen. Ein solcher Anspruch besteht nur in bestimmten Konstellationen. Grundsätzlich gilt, dass das erteilte Nachlassverzeichnis zu nehmen ist, wie es ist. Der Erbe schuldet nur einmal die Auskunft: Besteht Grund zu der Annahme, dass […]

Pflichtteil einfordern

Wer enterbt wird, dem steht Geld als Entschädigung zu. Gesetzlicher Pflichtteil (BGB): Was ist der gesetzliche Pflichtteil? Das in Deutschland geltende Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sieht den Pflichtteil vor. Der Pflichtteil ist eine Entschädigung in Geld dafür, dass man nicht Erbe geworden ist, obwohl man es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wäre. Gesetzliche Erbfolge meint die Erbfolge,

Pflichtteil trotz Pflichtteilsstrafklausel

In manchen Testamenten findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der das Kind den Pflichtteil nach dem länger lebenden Elternteil verliert, wenn es nach dem zuerst verstorbenen Elternteil den Pflichtteil beansprucht. Doch die Klausel greift nicht in allen Fällen, und oft kann es sinnvoll sein, den Pflichtteil trotz der Klausel geltend zu machen. Wozu dient eine Pflichtteilsstrafklausel?

BGH zum notariellen Nachlassverzeichnis: Erbe muss meist persönlich beim Notar erscheinen

Verlangt der Pflichtteilsberechtigte, dass der Erbe ein Nachlassverzeichnis durch einen Notar ermitteln und aufnehmen lässt, muss der Erbe den Notar beauftragen. Außerdem muss er bei der Ermittlung und Aufnahme des Nachlasses persönlich mitwirken. Dazu gehört, dass der Erbe in der Regel persönlich beim Notar erscheinen und Auskunft geben muss. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit

Unzuverlässiger Erbe – wie kommt der Pflichtteilsberechtigte noch an Informationen?

Dem Pflichtteilsberechtigten stehen verschiedene Auskunftsansprüche gegen den Erben zu. Doch welche alternativen Informationsquellen gibt es, wenn auf den Erben kein Verlass ist? Der Pflichtteilsberechtigte kann selbst den Nachlass besichtigen, indem er verlangt, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses hinzu gezogen zu werden (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass ein Notar

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