OLG Hamm zur Nichtigkeit eines Erbvertrags, der den Fahrer des Pflegedienstes als Erben vorsieht
Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 7. November 2023 (Az. 10 W 61/23) entschieden, dass ein Erbvertrag, der gegen das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) verstößt, gemäß § 134 BGB nichtig ist.