Gewöhnlicher Aufenthaltsort beim Umzug eines Demenzkranken
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am 22. Juli 2024 (Az.: 14 W 50/24) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes eines Erblassers befasst, der seinen Lebensabend in einem Pflegeheim im Ausland verbrachte. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für Nachlassverfahren mit Auslandsbezug.