Bindung

Gewöhnlicher Aufenthaltsort beim Umzug eines Demenzkranken

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am 22. Juli 2024 (Az.: 14 W 50/24) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes eines Erblassers befasst, der seinen Lebensabend in einem Pflegeheim im Ausland verbrachte. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für Nachlassverfahren mit Auslandsbezug.

Beschränkung der Testierfreiheit durch Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 30. April 1993 (Az.: 2 Wx 58/92) eine grundlegende Entscheidung zur Beschränkung der Testierfreiheit durch wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Auslegung und die Bindungswirkung solcher Testamente und bietet wichtige Erkenntnisse für Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln möchten.

Lebzeitige Verfügungen des Erblassers und der Schutz des bindend eingesetzten Erben

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat in einem Beschluss vom 10. Juli 2024 (Az.: 3 U 14/24) wichtige Klarstellungen zur Verfügungsfreiheit des Erblassers zu Lebzeiten und dem Schutz des Vertragserben getroffen. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Erben, die durch vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag oder durch wechselbezüglich bindende Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament eingesetzt sind und sich gegen lebzeitige Schenkungen oder Erlassverträge des Erblassers wehren wollen.

Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichen Testamenten

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 30. Januar 2024 (Az.: 33 Wx 191/23 e) in einem wegweisenden Beschluss zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments entschieden. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob die Einsetzung von Patenkindern als Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich ist und welche Auswirkungen dies auf die letztwilligen Verfügungen der Eheleute hat.

Zahlungen in der Erbengemeinschaft: Gericht muss Angaben berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: IV ZR 261/22) wichtige Klarstellungen zur Substantiierungspflicht von Parteien in Erbauseinandersetzungen getroffen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte nicht überhöhte Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen stellen dürfen, die zur Begründung von Ansprüchen im Rahmen der Erbauseinandersetzung notwendig sind.

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