Zahlungen in der Erbengemeinschaft: Gericht muss Angaben berücksichtigen

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 22. August 2024 von Tobias Goldkamp

Themen: Erbauseinandersetzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: IV ZR 261/22) wichtige Klarstellungen zur Substantiierungspflicht von Parteien in Erbauseinandersetzungen getroffen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte nicht überhöhte Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen stellen dürfen, die zur Begründung von Ansprüchen im Rahmen der Erbauseinandersetzung notwendig sind.

Hintergrund des Falls

Der Fall betraf eine Erbengemeinschaft, in der die Beklagte, die Schwester des Erblassers, für die Abwicklung des Nachlasses zuständig war. Sie beglich mehrere Verbindlichkeiten des Erblassers und machte geltend, dass diese Zahlungen aus ihrem eigenen Vermögen und dem ihres Lebensgefährten geleistet wurden. Die Kläger, weitere Erben, forderten dennoch die Auszahlung ihres Erbteils und bestritten, dass die Zahlungen in der geltend gemachten Höhe tatsächlich erfolgt seien.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg wiesen Teile der geltend gemachten Ansprüche der Beklagten zurück, da sie der Ansicht waren, dass der Vortrag der Beklagten nicht ausreichend substantiiert sei. Die Beklagte legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH gab der Beschwerde der Beklagten teilweise statt und stellte klar, dass die Anforderungen an die Substantiierungspflicht nicht überspannt werden dürfen. Der Vortrag einer Partei genügt den Anforderungen, wenn er Tatsachen enthält, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als bestehend erscheinen zu lassen. Weitere Einzelheiten können, sofern der Vortrag schlüssig ist, im Rahmen der Beweisaufnahme ermittelt werden.

Das OLG hatte die Beklagte in entscheidungserheblicher Weise in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem es die angebotenen Beweise zur Zahlung der Verbindlichkeiten nicht erhoben und überhöhte Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags gestellt hatte. Der BGH hob das Urteil des OLG in diesem Umfang auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.

Bedeutung für Erbengemeinschaften

Für Mitglieder von Erbengemeinschaften bedeutet diese Entscheidung, dass sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen der Nachlassabwicklung nicht mit überzogenen Anforderungen an den Sachvortrag rechnen müssen. Es genügt, die relevanten Tatsachen schlüssig darzulegen und entsprechende Beweise anzubieten. Sofern die Gegenseite die Tatsachen bestreitet, ist das Gericht verpflichtet, die angebotenen Beweise zu erheben.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche in Erbauseinandersetzungen effektiv und rechtssicher durchzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben und dass Ihr Vortrag den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht.

Wenn Sie Fragen zur Durchsetzung von Ansprüchen in einer Erbengemeinschaft haben, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Erbrecht gerne zur Seite.

Tobias Goldkamp

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131-718190

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