Ehegatte

Kind erhält Schadensersatz, wenn Eltern sein Sparbuch ausgeben

Geben die Eltern eines Minderjährigen dessen Sparguthaben für Zwecke des Unterhalts aus, kann das Kind die Eltern auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden. Sie sind gegebenenfalls gemäß § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen. Dies entschied das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28. Mai 2015 (Az. 5 UF 53/15):

Parents with Baby on Grass

Pflichtteil auf Schenkungen vor Heirat/Geburt

Der Pflichtteilsberechtigte kann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bezüglich Schenkungen geltend machen, die der Erblasser – bei Abkömmlingen – vor der Zeugung oder Geburt des Pflichtteilsberechtigten oder – bei Ehegatten – vor der Heirat tätigte. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Mai 2012, Aktenzeichen IV ZR 250/11, und änderte so seine bisherige Rechtsprechung.

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?

Pflichtteilsstrafklausel nennt man eine Regelung in einem Ehegattentestament, wonach ein Kind, welches nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil beansprucht, für den Erbgang nach dem letztversterbenden Elternteil ebenfalls auf den Pflichtteil herabgesetzt wird.

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