Bin ich pflichtteilsberechtigt?

Anspruch auf den Pflichtteil haben Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Kinder, auch adoptierte und uneheliche Kinder. Ist ein Kind bereits vor dem Erblasser verstorben, sind die Abkömmlinge des verstorbenen Kindes nach dem Erblasser pflichtteilsberechtigt, also die Enkel und Urenkel des Erblassers, falls der Erblasser kinderlos war auch seine Eltern. Ein entfernterer Abkömmling kann nicht nur […]