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Unternehmensnachfolge bei einer Aktiengesellschaft: Was ist zu beachten?

Die Unternehmensnachfolge bei Aktiengesellschaften (AG) stellt besondere Anforderungen an die Planung und Durchführung. Aktien als Anteile einer Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich vererbbar. Dennoch gibt es wichtige gesetzliche Regelungen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Nachfolgeplanung beachtet werden müssen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aspekte der Nachfolge bei einer AG erläutert. 1. Grundsatz der Vererblichkeit von […]

Vorkaufsrecht bleibt durch Erbauseinandersetzung unberührt

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 18. März 2024 (Az.: 2 Wx 45/24) entschieden, dass das für den ersten Verkaufsfall bestellte dingliche Vorkaufsrecht nicht erlischt, wenn ein Grundstück im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auf einen Miterben übertragen wird. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Erbengemeinschaften und die Ausübung von Vorkaufsrechten. Hintergrund des Falls Im vorliegenden Fall

Unternehmensnachfolge bei einer GmbH: Was ist zu beachten?

Die Nachfolge in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt Erblasser, Erben und Gesellschafter vor besondere Herausforderungen. Anders als bei Personengesellschaften sind Geschäftsanteile an einer GmbH grundsätzlich vererblich. Dennoch gibt es verschiedene Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die beachtet werden müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. 1. Grundsatz der Vererblichkeit von Geschäftsanteilen Nach § 15 Abs.

Was ist eine Abschichtung und wie funktioniert sie?

Die Abschichtung ist ein Begriff aus dem Erbrecht. Sie ermöglicht es einem Miterben, aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden, ohne dass eine vollständige Teilung des Nachlasses erforderlich ist. In diesem Artikel erklären wir, was die Abschichtung genau bedeutet, wie sie abläuft und welche rechtlichen Besonderheiten es zu beachten gibt. Was ist die Abschichtung? Die Abschichtung erlaubt einem

Einziehung eines Erbscheins und der Grundsatz von Treu und Glauben

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 29. Mai 2024 (Aktenzeichen: 10 W 76/23) entschieden, dass die Einziehung eines Erbscheins nach 30 Jahren einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB darstellen kann, wenn die Einziehung von der Person betrieben wird, die den Erbschein selbst beantragt hatte. 1.

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