Erbengemeinschaft

Elderly Man with Eyeglasses Working on His Laptop

Vorüberlegungen zu einem Testament

Eine Verfügung von Todes wegen, sei es ein Testament oder ein Erbvertrag, ist ein entscheidender Schritt in der Nachlassplanung. Dabei sollten Sie einige grundlegende Überlegungen anstellen, um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille klar formuliert und rechtlich wirksam ist. Eine gut durchdachte Verfügung kann nicht nur Streitigkeiten zwischen den Erben verhindern, sondern auch steuerliche Vorteile bieten und die Abwicklung des Nachlasses erleichtern.

Man and Woman Sitting at the Table

Teilerbauseinandersetzung durchsetzen – Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Fehlt die Zustimmung eines Miterben dazu, den Nachlass auseinander zu setzen, kann grundsätzlich nur die Auseinandersetzung des Gesamtnachlasses erzwungen werden (sogenannte Erbauseinandersetzung). Unter bestimmten Voraussetzungen ist ausnahmsweise möglich, nur einen Teil des Nachlasses auseinanderzusetzen (Teilerbauseinandersetzung), so dass die Erbengemeinschaft sich hinsichtlich des übrigen Nachlasses fortsetzt.

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Erbengemeinschaft beenden: So wird der Nachlass geteilt

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen nach einem Todesfall gemeinsam den Nachlass übernehmen. Diese Gemeinschaft ist nicht für die Dauer gedacht, sondern soll durch die sogenannte Auseinandersetzung beendet werden, bei der der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt wird. Stellt man sich den Nachlass als Kuchen vor, endet die Erbengemeinschaft, wenn alle Kuchenstücke verteilt sind.

People having a Conference

Welche Regeln gelten in der Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes automatisch, wenn mehrere Personen als gewillkürte oder gesetzliche Erben nach dem Erbfall den Nachlass gemeinsam erben. Diese Gemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, was bedeutet, dass die Erben gemeinsam den gesamten Nachlass verwalten, bis dieser auseinandergesetzt wird.

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Erbeinsetzung: Was Sie wissen sollten

Die Erbeinsetzung ist eine zentrale Gestaltungsmöglichkeit des Erbrechts, durch das der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Sie ist in vielen Testamenten der wichtigste Bestandteil und bedarf einer genauen Formulierung, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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