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Wie funktioniert die Zwangsvollstreckung in den Erbteil?

Die Zwangsvollstreckung in den Erbteil eines Miterben ist ein komplexes Thema, das insbesondere dann relevant wird, wenn ein Erbe Schulden hat und seine Gläubiger versuchen, auf dessen Erbanteil zuzugreifen. Die Pfändung eines Erbteils und dessen Verwertung unterliegen dabei speziellen gesetzlichen Regelungen. Pfändbarkeit des Erbteils Gemäß § 803 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann die Zwangsvollstreckung […]

Wie wird festgestellt, ob der Erblasser testierunfähig war?

Die Testierfähigkeit ist eine der grundlegenden Voraussetzungen, die erfüllt sein muss, damit ein Testament gültig ist. Doch was passiert, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen? In solchen Fällen ist eine gründliche Untersuchung erforderlich, um festzustellen, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung tatsächlich testierfähig war. Der folgende Artikel erläutert die Kriterien, die zur

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind: 1. Pflichteilsquote (§§ 2303 Abs. 1 Satz 2, 2310 BGB) Der Pflichtteil

Vollmachten über den Tod hinaus helfen bei der Nachlassabwicklung

Vollmachten spielen eine wichtige Rolle in der Nachlassabwicklung. Sie gewährleisten, dass der Nachlass unmittelbar nach dem Tod des Erblassers verwaltet werden kann, ohne dass Erben oder Testamentsvollstrecker zunächst ihre Legitimation nachweisen müssen. Besonders in Situationen, in denen es auf eine schnelle Handlungsfähigkeit ankommt, wie zum Beispiel bei der Verwaltung von Bankkonten oder der Durchführung dringender

Grundbuchberichtigung im Erbfall

Im Erbfall kann die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung sind entbehrlich, wenn sich die Erbfolge eindeutig aus einer Eröffnungsniederschrift nebst eröffneter notariell beurkundeter Verfügung von Todes wegen ergibt. Doch manchmal ergeben sich Komplikationen, die trotz vorhandener notarieller Urkunde einen Erbschein erforderlich machen. In drei aktuellen

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