Grundstückseigentümer durch Erbfall
Ist im Nachlass ein Grundstück vorhanden, wird der Erbe mit dem Erbfall automatisch Eigentümer des Grundstücks gem. § 1922 Abs. 1 BGB. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt hingegen nicht automatisch.
Ist im Nachlass ein Grundstück vorhanden, wird der Erbe mit dem Erbfall automatisch Eigentümer des Grundstücks gem. § 1922 Abs. 1 BGB. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt hingegen nicht automatisch.
Für jedes Verfahren vergibt das Gericht ein individuelles Aktenzeichen. Aus dem Aktenzeichen ergeben sich interessante Informationen.
Ist ein Rechtsstreit anhängig, so stellen sich für den Beklagten grundsätzlich die Fragen, welche Kosten anfallen werden, wie hoch die Erfolgschancen sind und wie taktisch vorzugehen ist.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Grundbuch Einsicht nehmen. So bestimmt es § 12 Absatz 1 Satz 1 der Grundbuchordnung (GBO).
Wie wirken sich Schenkungen zu Lebzeiten an das „liebe“ Kind gegenüber dem enterbten Kind aus?