Erbrecht

Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?

Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).

Fünf Fehler im Erbrecht – und wie Sie sie vermeiden können

Das Erbrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Fehler bei der Regelung der eigenen Erbfolge können weitreichende und oft unerwünschte Konsequenzen haben. In diesem Artikel beleuchten wir einige der schlimmsten Fehler im Erbrecht und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

OLG Schleswig zum Erbfolgenachweis bei Pflichtteilsstrafklausel

In einem erbrechtlichen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig klargestellt, dass ein notarielles Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel nicht ausreicht, um die Erbfolge nachzuweisen und eine Grundbuchberichtigung durchzuführen (Beschluss vom 16. August 2024 – 2 W 46/24). Diese Entscheidung verdeutlicht die zusätzlichen Anforderungen, die eine Pflichtteilsstrafklausel im Erbfall mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf die Nachweisführung gegenüber dem Grundbuchamt.

Häufige Irrtümer im Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Fallstricke birgt. Immer wieder begegnen uns in der Praxis Irrtümer, die zu unerwünschten Ergebnissen führen können. In diesem Artikel klären wir einige der häufigsten Missverständnisse und geben Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Fehler vermeiden können.

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