Forderung

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Verfahrensunterbrechung und -aussetzung beim Tod einer Partei und die Folgen für den Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Juni 2024 (Az.: V ZR 178/23) eine grundlegende Entscheidung zur Verfahrensunterbrechung und -aussetzung nach dem Tod einer Partei getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die verfahrensrechtlichen Konsequenzen, wenn während eines Rechtsstreits eine Partei verstirbt und welche Auswirkungen dies auf die Fortführung des Prozesses hat.

Testament wirksam, obwohl es unauffindbar ist

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 9. Februar 2024 eine bedeutende Entscheidung getroffen (Az.: I-10 W 60/23), die sich mit der Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments befasst, dessen Original nicht mehr auffindbar ist. Der Beschluss beleuchtet die Bedingungen, unter denen eine Kopie eines Testaments als Grundlage für die Erbfolge dienen kann, und gibt wichtige Hinweise zu den Anforderungen an den Nachweis eines wirksamen Widerrufs.

OLG München zu den Formvorgaben für eigenhändige Testamente

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in zwei aktuellen Beschlüssen (Az.: 33 Wx 329/23 e und Az.: 33 Wx 115/24 e) wichtige Klarstellungen zur Formwirksamkeit von Testamenten und zur Bedeutung der Unterschrift des Erblassers getroffen. Diese Entscheidungen unterstreichen die strengen Anforderungen des Gesetzgebers an die formwirksame Errichtung von Testamenten und weisen auf die Risiken hin, die bei formfehlerhaften Testamenten bestehen.

Die Immobilie im Erbrecht: Bedeutung, Bewertung und Auseinandersetzung

Immobilien spielen im Erbrecht eine zentrale Rolle. Sie sind oft der wertvollste Bestandteil eines Nachlasses und können bei der Verteilung unter den Erben besondere Herausforderungen mit sich bringen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die bei der Vererbung von Immobilien zu beachten sind.

BGH: Herausgabeanspruch des Erben bei missbräuchlicher Verwendung anvertrauter Gelder

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 1. August 2024 (Az.: III ZR 144/23) entschieden, dass ein Erbe einen Anspruch auf Herausgabe von Geldbeträgen hat, die der Erblasser einem Dritten zur Geschäftsbesorgung anvertraut hat, wenn diese Gelder nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Diese Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Beweislast und der Frage der Verjährung solcher Ansprüche.

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