Forderung

SG Mainz: Sozialhilfeempfänger muss Pflichtteil geltend machen

Steht ausreichend Geld zur Auszahlung des Pflichtteils zur Verfügung, ist es keine besondere Härte, wenn der Sozialhilfeträger vom Pflichtteilsberechtigten erwartet, den Pflichtteil geltend zu machen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes.

Welche Auskünfte stehen dem Pflichtteilsberechtigten zu?

Erben sind verpflichtet, denjenigen, die bei gesetzlicher Erbfolge Erben geworden wären, es jedoch aufgrund anderslautender letztwilliger Verfügung nicht geworden sind, Auskünfte über Erblasser, Nachlassbestand, Nachlasswert und Schenkungen zu erteilen.

Nach oben scrollen