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Erbschaftsteuer sparen durch die Gründung einer Familiengesellschaft

Die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie kann erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine Möglichkeit, diese steuerliche Belastung zu minimieren, bietet die Gründung einer Familiengesellschaft. Durch die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und eine sorgfältige steuerliche Planung können Familien erhebliche Steuerersparnisse erzielen und gleichzeitig das Vermögen in der Familie bewahren.

Wie läuft ein Klageverfahren ab?

Ein Zivilprozess kann komplex und langwierig sein. Umso wichtiger ist es, den Ablauf eines Klageverfahrens zu kennen und sich entsprechend vorzubereiten – unabhängig davon, ob Sie als Kläger oder Beklagter am Verfahren beteiligt sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wesentlichen Schritte eines typischen Klageverfahrens und was dabei zu beachten ist.

Wie wirken sich Schenkungen auf den Pflichtteil aus?

Die Pflichtteilsergänzung ist ein wichtiger Mechanismus im Erbrecht, der sicherstellt, dass Pflichtteilsberechtigte auch dann ihren Anspruch erhalten, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt hat. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Pflichtteilsergänzungsanspruch funktioniert und welche Schenkungen berücksichtigt werden.

OLG Saarbrücken: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei verspäteter Einreichung der notariellen Erklärung durch den Notar

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 5 W 46/24) eine wichtige Entscheidung zur Hemmung der Ausschlagungsfrist bei Erbfällen getroffen. Diese kann durch höhere Gewalt gehemmt werden, wenn die verspätete Einreichung der Ausschlagungserklärung auf ein Verschulden des Notars zurückzuführen ist, der die Erklärung beurkundet und sich verpflichtet hat, diese fristgerecht beim Nachlassgericht einzureichen.

BFH zum Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 15. Mai 2024 in einem Urteil (Aktenzeichen II R 12/21) wichtige Klarstellungen zur Anwendung des sogenannten Begünstigungstransfers bei der Erbschaftsteuer getroffen. Der Fall betrifft die Übertragung von Betriebsvermögen, vermietetem Wohnraum sowie dem selbstgenutzten Familienheim unter Miterben. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Transfer steuerlicher Begünstigungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) im Rahmen der Nachlassteilung möglich ist.

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