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Das Europäische Nachlasszeugnis: Bedeutung, Verfahren und Vorteile

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wurde im Rahmen der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 geschaffen, um die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen. Es dient als einheitlicher Nachweis der Erbenstellung, der Vermächtnisnehmereigenschaft oder der Befugnisse eines Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters in allen Mitgliedstaaten der EU.

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Minderjährige im Erbrecht: Was Sie wissen sollten

Minderjährige können im Erbrecht als Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer auftreten. Aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit und des besonderen Schutzes, den das Gesetz ihnen gewährt, gibt es jedoch spezielle Regelungen, die bei der Beteiligung Minderjähriger an einem Erbfall zu beachten sind.

Der Erbschein: Bedeutung, Verfahren und Rechtswirkungen

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung und Erbquote eines Erben bezeugt und wird vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt. Der Erbschein erfüllt eine zentrale Funktion im Erbrecht, insbesondere für die Nachlassabwicklung gegenüber Banken, Behörden und weiteren Institutionen. Seine Ausstellung ist sowohl bei gesetzlicher als auch bei gewillkürter Erbfolge möglich.

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Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt

Wie die Erbfolge im Grundbuchverfahren nachzuweisen ist regelt § 35 der Grundbuchordnung (GBO). Je nach Konstellation sind unterschiedliche Dokumente erforderlich, um die Erbenstellung oder die Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Eintragung der Erben im Grundbuch ist entscheidend, um die Rechtssicherheit bei Grundstücksübertragungen zu gewährleisten.

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Erbengemeinschaft beenden: So wird der Nachlass geteilt

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen nach einem Todesfall gemeinsam den Nachlass übernehmen. Diese Gemeinschaft ist nicht für die Dauer gedacht, sondern soll durch die sogenannte Auseinandersetzung beendet werden, bei der der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt wird. Stellt man sich den Nachlass als Kuchen vor, endet die Erbengemeinschaft, wenn alle Kuchenstücke verteilt sind.

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