Interessenkonflikt: Amtsgericht entlässt Testamentsvollstreckerin
Das Amtsgericht Grevenbroich hat mit Beschluss vom 3. September 2024 die Entlassung einer Testamentsvollstreckerin angeordnet (Az. 66 VI 200/23, rechtskräftig). Die Entscheidung zeigt auf, unter welchen Umständen ein Testamentsvollstrecker aus seinem Amt entlassen werden kann, wenn grobe Pflichtverletzungen vorliegen. Doch welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten, und wie erfolgt die gerichtliche Prüfung?