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Beschränkung der Testierfreiheit durch Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 30. April 1993 (Az.: 2 Wx 58/92) eine grundlegende Entscheidung zur Beschränkung der Testierfreiheit durch wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Auslegung und die Bindungswirkung solcher Testamente und bietet wichtige Erkenntnisse für Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln möchten.

Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichen Testamenten

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 30. Januar 2024 (Az.: 33 Wx 191/23 e) in einem wegweisenden Beschluss zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments entschieden. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob die Einsetzung von Patenkindern als Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich ist und welche Auswirkungen dies auf die letztwilligen Verfügungen der Eheleute hat.

Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 8. November 2023 (Az.: I-24 W 49/23) eine wegweisende Entscheidung zu den Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses getroffen. Diese Entscheidung klärt, unter welchen Bedingungen ein Nachlassverzeichnis als erfüllt gilt und welche Pflichten ein Notar bei der Erstellung hat.

Testament wirksam, obwohl es unauffindbar ist

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 9. Februar 2024 eine bedeutende Entscheidung getroffen (Az.: I-10 W 60/23), die sich mit der Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments befasst, dessen Original nicht mehr auffindbar ist. Der Beschluss beleuchtet die Bedingungen, unter denen eine Kopie eines Testaments als Grundlage für die Erbfolge dienen kann, und gibt wichtige Hinweise zu den Anforderungen an den Nachweis eines wirksamen Widerrufs.

Erbvertrag bleibt gültig trotz späterer Eheschließung und Scheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Mai 2024 in einem Beschluss (Az.: IV ZB 26/23) klargestellt, dass ein vor der Ehe geschlossener Erbvertrag, nicht automatisch im Fall der Scheidung unwirksam wird. Diese Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf die Rechtslage von Erbverträgen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wurden.

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