Vollmacht gilt über den Tod hinaus
Vollmachten spielen eine zentrale Rolle in der Nachlassverwaltung und Vermögensplanung. Doch was geschieht mit einer Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers? Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat in seinem Beschluss vom 26. Juni 2023 (Az.: 10 Wx 11/23) klargestellt, dass eine Vollmacht grundsätzlich über den Tod hinaus gilt, sofern nichts anderes geregelt ist. Eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht wird transmortale Vollmacht genannt.