Notar

Eigenhändiges Testament errichten: Was ist zu beachten?

Ein Testament können Sie entweder beim Notar beurkunden oder eigenhändig errichten. Letzteres ist oft eine kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit, Ihre letztwilligen Verfügungen niederzuschreiben. Dabei sollten jedoch einige wesentliche Punkte beachtet werden, um die Wirksamkeit des Testaments sicherzustellen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Interessenkonflikt: Amtsgericht entlässt Testamentsvollstreckerin

Das Amtsgericht Grevenbroich hat mit Beschluss vom 3. September 2024 die Entlassung einer Testamentsvollstreckerin angeordnet (Az. 66 VI 200/23, rechtskräftig). Die Entscheidung zeigt auf, unter welchen Umständen ein Testamentsvollstrecker aus seinem Amt entlassen werden kann, wenn grobe Pflichtverletzungen vorliegen. Doch welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten, und wie erfolgt die gerichtliche Prüfung?

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Auskunftsansprüche im Erbrecht

Im Erbrecht spielen Auskunftsansprüche eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es darum geht, die Zusammensetzung des Nachlasses zu ermitteln und Ansprüche wie den Pflichtteil geltend zu machen. Die erbrechtlichen Auskunftspflichten betreffen sowohl Erben als auch andere Beteiligte, wie beispielsweise den Testamentsvollstrecker oder Erbschaftsbesitzer. Diese Ansprüche sind nicht nur gesetzlich festgelegt, sondern können auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Vollmachtsnachweis gegenüber Grundbuchamt bei Prozessvergleich

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klärt mit seinem Beschluss vom 14. Mai 2024 (Az. 20 W 213/23), in welchem Umfang ein Rechtsanwalt seine Vollmacht im Grundbucheintragungsverfahren nachweisen muss, wenn es um eine im Prozessvergleich erklärte Auflassung geht. Die zentrale Frage: Wann reicht die Anführung des Anwalts im Vergleichsprotokoll als Vollmachtsnachweis aus, und wann sind strengere Nachweisanforderungen zu erfüllen?

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Das Zuziehungsrecht: Dabei sein ist alles

Dabei sein ist alles! Das gilt manchmal auch im Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben verlangen, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses dabei sein zu dürfen. Das Zuziehungsrecht, geregelt in § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, gibt dem Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit, die Erstellung des Verzeichnisses zu überwachen, dazu beizutragen, dass die Nachlasswerte vollständig erfasst sind, und die Qualität der Auskunft zu beurteilen.

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