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Wann ist eine Enterbung wirksam?

Manchmal gehen Nachkommen vorschnell davon aus, enterbt zu sein. Wann ist eine Enterbung eigentlich wirksam? Enterbung nur durch letztwillige Verfügung Möglich ist eine Enterbung nur durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers, also ein Testament oder ein Erbvertrag. Liegt keine anderslautende Verfügung vor, gilt gesetzliche Erbfolge. Eine solche Verfügung kann der Erblasser nur persönlich errichten, sich […]

OLG Bamberg zur notariellen Ermittlung des Nachlasses

Das OLG Bamberg hat konkretisiert, welche Anforderungen ein notarielles Nachlassverzeichnis erfüllen muss. Es muss auf eigenen Ermittlungen des Notars beruhen, nicht bloßer Übernahme von Angaben der Erben. Der Notar muss Angaben der Erben einer kritischen Plausibilitätskontrolle unterziehen und dies dokumentieren. Er muss sich daraus ergebenden Anhaltspunkten nachgehen. Er muss den Zweifeln nachgehen und die Nachforschungen

Pflichtteilsberechtigter kann vom Notar ermitteltes Nachlassverzeichnis verlangen

Neben dem vom Erben selbst erstellten Nachlassverzeichnis kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe durch einen Notar den Nachlass ermitteln und in einem Nachlassverzeichnis aufnehmen lässt. Ein solches Verlangen ist selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Erbe bereits seine Auskünfte notariell protokollieren ließ und deren Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt versicherte. Denn das durch

OLG Stuttgart: Pflichtteilsberechtigter kann Kontoauszüge überprüfen

Der Pflichtteilsberechtigte hat nur wenig Gelegenheiten, zu erforschen, was mit dem Vermögen des Erblassers zu Lebzeiten geschah. Ein direkter Auskunftsanspruch besteht nur hinsichtlich des Nachlassbestandes zum Stichtag Todestag und hinsichtlich Schenkungen. Doch über einen Trick kann der Pflichtteilsberechtigte auch Einsicht in die Kontoauszüge und andere Unterlagen nehmen. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, bei der Aufnahme des

Eidesstattliche Versicherung über notarielles Nachlassverzeichnis

Besteht Grund zu der Annahme, dass der Erbe das Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt hat, so kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben verlangen, zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen den Nachlassbestand so vollständig angegeben hat, als er dazu imstande ist (§ 260 Abs. 2 BGB). Wurde das Nachlassverzeichnis

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