Geschäfte vor dem Tod können bei Nachlassinsolvenz anfechtbar sein
Das Landgericht (LG) Bielefeld hat in seinem Urteil vom 28. Oktober 2021 (Az.: 5 O 180/21) eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Anfechtbarkeit von Grundstücksübertragungen im Rahmen eines Nachlassinsolvenzverfahrens befasst. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Erben und Insolvenzverwalter, insbesondere im Hinblick auf die Rückabwicklung von Schenkungen, die kurz vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden.