Pflichtteilsberechnung: Wie wird der Nachlasswert ermittelt?

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 7. September 2024 von Tobias Goldkamp

Themen: Erbrechtliche Ansprüche

Die Pflichtteilsberechnung ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts, insbesondere für Erben, die nicht im Testament bedacht wurden oder nur einen geringen Erbteil erhalten. Um den Pflichtteil korrekt zu berechnen, muss der Nachlasswert ermittelt werden. Dieser Artikel erklärt, wie der Nachlasswert für die Pflichtteilsberechnung bestimmt wird und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Bedeutung des Nachlasswertes

Der Pflichtteil besteht nach § 2303 Abs. 1 BGB in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um diesen Pflichtteil zu berechnen, ist es notwendig, den gesamten Nachlass in einen Geldwert zu überführen. Hierbei kommt der Bewertung des Nachlasses eine zentrale Bedeutung zu, da sie die Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils bildet.

Feststellung des Nachlassbestandes

Der erste Schritt bei der Ermittlung des Nachlasswertes ist die Feststellung des Nachlassbestandes. Dazu müssen alle Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Schulden) des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes erfasst werden.

Aktivbestand

Zum Aktivbestand gehören alle vererblichen Vermögensgegenstände des Erblassers. Dies umfasst beispielsweise Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen sowie persönliche Gegenstände mit wirtschaftlichem Wert. Auch Forderungen, die der Erblasser zu Lebzeiten hatte, sind Teil des Aktivbestandes.

Passivbestand

Der Passivbestand setzt sich aus den Nachlassverbindlichkeiten zusammen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bestanden. Hierzu gehören Schulden des Erblassers, etwa Hypotheken, Kredite oder sonstige Verbindlichkeiten. Auch sogenannte Erbfallschulden, wie Beerdigungskosten oder Kosten der Nachlassverwaltung, sind abzuziehen.

Bewertung des Nachlasses

Nachdem der Nachlassbestand festgestellt wurde, ist der nächste Schritt die Bewertung der einzelnen Nachlassgegenstände. Hierbei ist der sogenannte gemeine Wert maßgeblich, also der Wert, den der Gegenstand im normalen Geschäftsverkehr erzielen würde.

Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erbfalls (Stichtagsprinzip). Das bedeutet, dass spätere Wertveränderungen, wie Preissteigerungen oder -verluste, nicht berücksichtigt werden. Bei der Bewertung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen können verschiedene Methoden zur Anwendung kommen, wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren.

Schätzung des Wertes

In Fällen, in denen es schwierig ist, den genauen Wert eines Nachlassgegenstandes zu ermitteln, kann der Wert geschätzt werden. Dies ist häufig bei Kunstgegenständen, Antiquitäten oder anderen speziellen Vermögensgegenständen der Fall. Die Schätzung sollte durch einen Sachverständigen erfolgen, um eine faire und genaue Bewertung zu gewährleisten.

Fazit

Die korrekte Ermittlung des Nachlasswertes ist entscheidend für die Berechnung des Pflichtteils. Eine sorgfältige Bestandsaufnahme und Bewertung der Nachlassgegenstände sind dabei unerlässlich. Erben und Pflichtteilsberechtigte sollten bei der Ermittlung des Nachlasswertes rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und der Pflichtteil korrekt berechnet wird.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Ermittlung des Nachlasswertes und der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche. Kontaktieren Sie uns, um eine fundierte Beratung zu erhalten.

Tobias Goldkamp

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131-718190

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