BGH zum Pflichtteilsverzicht: Nur mit persönlicher Beteiligung des Erblassers wirksam
Ein Pflichtteilsverzicht ist eine rechtlich bedeutsame Vereinbarung, bei der eine Person zu Lebzeiten des Erblassers auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht verzichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20. November 2024 (Az.: IV ZR 263/23) bestätigt, dass ein solcher Vertrag nur wirksam ist, wenn der Erblasser persönlich anwesend ist und den Vertrag selbst abschließt.