Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht: Wie funktioniert sie und wann ist sie wirksam?
Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht nach § 2338 BGB ermöglicht es dem Erblasser, den Pflichtteil eines Abkömmlings, der verschwendungssüchtig oder überschuldet ist, zu beschränken. Anders als bei der Pflichtteilsentziehung dient diese Maßnahme dazu, den Berechtigten zu schützen und das Familienvermögen zu sichern.