Pflichtteilsanspruch

Schon alles verschenkt

Hat der Erblasser sein Vermögen vor seinem Tod verschenkt, können Pflichtteilsberechtigte durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch ihren Anteil am Geschenk einfordern.

Das uneheliche Kind

Sabines Vater will nicht viel von ihr wissen, seiner unehelichen Tochter. Doch ein Pflichtteilsanspruch steht ihr zu.

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