Pflichtteilsrecht: Wer kann ein Nachlassverzeichnis verlangen?
Um den Pflichtteil berechnen zu können ist eine Aufstellung über den Nachlass wichtig. In vielen Fällen besteht das Recht, dass der Erbe eine solche Aufstellung anfertigt.
Um den Pflichtteil berechnen zu können ist eine Aufstellung über den Nachlass wichtig. In vielen Fällen besteht das Recht, dass der Erbe eine solche Aufstellung anfertigt.
Im Erbfall stellt sich für viele pflichtteilsberechtigte Personen die Frage, in welcher Höhe sie Anspruch auf den Pflichtteil haben. Die Pflichtteilsquote ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der Erbfolge. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Berechnung der Pflichtteilsquote und die besonderen Regelungen für Ehegatten.
Wenn ein naher Angehöriger stirbt und Sie enterbt wurden oder weniger als Ihren Pflichtteil erhalten, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen. Der Pflichtteil steht den nächsten Verwandten wie Kindern, Ehegatten oder Eltern zu, die nach dem Gesetz zur gesetzlichen Erbfolge gehören würden, aber durch Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil erfolgreich einklagen und welche rechtlichen Schritte dabei zu beachten sind.
In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.
Die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen aus Testamenten oder Erbverträgen bietet betroffenen Personen die Möglichkeit, gegen den letzten Willen des Erblassers vorzugehen, wenn er aufgrund eines Irrtums, einer unzulässigen Beeinflussung oder durch das Übergehen von Pflichtteilsberechtigten entstanden ist. Auch der Erblasser selbst kann seine Verfügungen von Todes wegen anfechten, sofern es sich um bindende Verfügungen aus einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament handelt.