pflichtteilsergänzungsanspruch

Einsichtnahme in Grundbuchakten durch Pflichtteilsberechtigte

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 15. Februar 2024 (Az.: 34 Wx 36/24 e) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Frage der Einsichtnahme in Grundbuchakten durch einen Pflichtteilsberechtigten befasst. Diese Entscheidung beleuchtet die Bedingungen, unter denen ein Pflichtteilsberechtigter ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Grundbuchakten geltend machen kann, um seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu […]

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind: 1. Pflichteilsquote (§§ 2303 Abs. 1 Satz 2, 2310 BGB) Der Pflichtteil

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Erbrechts. Es stellt sicher, dass nahe Angehörige eines Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, auch wenn sie enterbt sind. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Grundlagen, die Berechnung und die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs. 1. Grundlagen des Pflichtteilsrechts Die Testierfreiheit erlaubt es einem Erblasser, sein Vermögen nach

Schenkungen an das liebe Kind

Wie wirken sich Schenkungen zu Lebzeiten an das „liebe“ Kind gegenüber dem enterbten Kind aus? Wird ein Abkömmling vom Erblasser enterbt, steht ihm der Anspruch auf seinen gesetzlichen Pflichtteil gem. § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 S. 2

Pflichtteil

Wird ein Kind enterbt, hat es gemäß § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB einen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB. Wie hoch der gesetzliche Erbteil ist, bestimmt sich danach, ob der verstorbene Elternteil verheiratet war und wie viele weitere Abkömmlinge im

Nach oben scrollen