Pflichtteilsergänzungsanspruch

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Notarielles Nachlassverzeichnis: Ablauf

Ein notarielles Nachlassverzeichnis bietet Pflichtteilsberechtigten eine verlässliche und detaillierte Übersicht über den Nachlass des Erblassers. Dabei unterscheidet es sich vom privaten Nachlassverzeichnis, das ein Erbe selbst erstellt, indem der Notar als neutrale Amtsperson für die Vollständigkeit und Korrektheit des Verzeichnisses sorgt. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Schritte und Anforderungen, die beim Verfahren zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu beachten sind.

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Nießbrauch beim Schenken und Erben: Ein effektives Gestaltungsinstrument

Der Nießbrauch ist eine besonders vielseitige rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, die häufig im Rahmen der Vermögensübertragung eingesetzt wird – sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall. Er bietet zahlreiche Vorteile, vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge und der Steueroptimierung.

Wie wirken sich Schenkungen auf den Pflichtteil aus?

Die Pflichtteilsergänzung ist ein wichtiger Mechanismus im Erbrecht, der sicherstellt, dass Pflichtteilsberechtigte auch dann ihren Anspruch erhalten, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt hat. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Pflichtteilsergänzungsanspruch funktioniert und welche Schenkungen berücksichtigt werden.

Einsichtnahme in Grundbuchakten durch Pflichtteilsberechtigte

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 15. Februar 2024 (Az.: 34 Wx 36/24 e) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Frage der Einsichtnahme in Grundbuchakten durch einen Pflichtteilsberechtigten befasst. Diese Entscheidung beleuchtet die Bedingungen, unter denen ein Pflichtteilsberechtigter ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Grundbuchakten geltend machen kann, um seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen.

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

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