Bundesverfassungsgericht zu Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsklage
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem aktuellen Beschluss über die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Erbscheinsverfahren entschieden. Der Beschluss vom 13. Juli 2024, Az. 1 BvR 1929/23, befasst sich insbesondere mit den Anforderungen an die Darlegung der Subsidiarität und den prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur von Grundrechtsverletzungen durch die Fachgerichte.