Wie wirken sich Pflegeleistungen auf den Pflichtteil aus?
Pflegt der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser, kann dies den Pflichtteilsanspruch erhöhen. Pflegt der Erbe den Erblasser, kann dies den Pflichtteilsanspruch reduzieren.
Pflegt der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser, kann dies den Pflichtteilsanspruch erhöhen. Pflegt der Erbe den Erblasser, kann dies den Pflichtteilsanspruch reduzieren.
Verkauft der Erbe eine zum Nachlass gehörende Immobilie, kann der Verkaufspreis ein Indiz für den für die Pflichtteilsberechnung maßgeblichen Wert zum Stichtag Todestag bilden. Trägt der Pflichtteilsberechtigte konkrete Anhaltspunkte für einen höheren Wert vor, muss das Gericht dem nachgehen. Liegen zwei sich widersprechende Wertgutachten vor, darf das Gericht nicht ohne logisch nachvollziehbare Begründung einem der beiden Gutachten den Vorzug geben.
Schlägt der pflichtteilsberechtigte Erbe aus, um gegenüber dem verbliebenen Erben den Pflichtteil geltend zu machen, muss er nicht die Ausschlagung unaufgefordert nachweisen, um den verbliebenen Erben in Verzug zu setzen. Befindet sich der Erbe hinsichtlich der Auskunft in Verzug, kann der Pflichtteilsberechtigte unmittelbar Stufenklage erheben und ist nicht gehalten, den Erben hinsichtlich des Zahlungsanspruches gesondert in Verzug zu setzen.
Schenkungen und sonstige Zuwendungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten sind nur in bestimmten Fällen auf den Pflichtteil anzurechnen.
Wenn Ihr Pflichtteil höher ist als das zugewandte Vermächtnis wert ist, können Sie vom Erben den Differenzbetrag als Zusatzpflichtteil verlangen. Alternativ können Sie das Vermächtnis ausschlagen und nur den Pflichtteil verlangen.